Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MT Business Solutions · MTNexus · Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen MT Business Solutions (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Leistungen, die MT Business Solutions / MTNexus (Inhaberin: Maria Tsakiridou, nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement, Systemaufbau und digitale Geschäftsprozesse für kleine und mittelständische Unternehmen.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektangebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung. Maßgeblich ist der im Angebot beschriebene Scope.
- Die Auftragnehmerin erbringt Beratungsleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, bedürfen Erklärungen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
- Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen aktiv zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere:
- rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen, Unterlagen und Zugänge
- Benennung einer zuständigen Ansprechperson auf Auftraggeberseite
- zeitnahe Rückmeldung bei Rückfragen und zur Abnahme von Ergebnissen
- Sicherstellung der internen Kommunikation und Umsetzungsbereitschaft
- Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Eine vereinbarte Projektlaufzeit verlängert sich entsprechend.
- Mehraufwand, der durch späte, unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Soweit Arbeitsergebnisse zur Prüfung oder Freigabe übermittelt werden, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und etwaige wesentliche Einwände in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Arbeitsergebnisse als freigegeben, sofern die Auftragnehmerin bei Übermittlung auf diese Folge hingewiesen hat.
- Vereinbarte Leistungsfristen und Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verschieben sich Fristen und Termine angemessen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Projektpreis gemäß Angebot. Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht in Textform anders vereinbart.
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Die Restvergütung ist nach Abschluss der Leistung bzw. Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen.
- Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Textform zu erheben.
- Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen vorübergehend auszusetzen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Projektverträge beginnen mit dem vereinbarten Startdatum und enden mit der Übergabe der vereinbarten Leistungen.
- Retainer-Vereinbarungen (laufende Betreuung) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der Auftragnehmerin liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
- Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung anteilig zu vergüten.
- Eine geleistete Anzahlung wird bei Kündigung durch den Auftraggeber nur insoweit zurückerstattet, als ihr keine bereits erbrachten oder vorbereiteten Leistungen gegenüberstehen.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Projekt vereinbarten Vergütung.
- Die Auftragnehmerin erbringt Beratungsleistungen auf Basis der bereitgestellten Informationen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten liegt in dessen Verantwortung.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Prozessdokumentationen, Strategien und Kundendaten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus fort, solange und soweit die Informationen nicht offenkundig geworden sind.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine der Parteien dies zu verantworten hat.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden dem Auftraggeber auf Verlangen überlassene Unterlagen und Daten zurückgegeben oder nachweislich gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
- Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Weiterverwendung der Arbeitsergebnisse zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform.
- Nicht auf den Auftraggeber übertragen werden vorbestehende Methoden, Vorlagen, Frameworks, allgemeines Know-how sowie wiederverwendbare Arbeitsmittel der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die Nutzungsrechte an den konkret für ihn erstellten Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang.
§ 10 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter mtnexus.de geregelt.
- Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
- Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, genügt für Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Textform.
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